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Schulhauswechsel

Regelung betreffend Schulwechselwünschen von Lehr- und Fachpersonen (Weisung ED Volksschulen)

Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch

Was gilt es grundsätzlich bei einem Standortwechsel zu beachten?

Wechsel sind nur möglich bei den von der VSL bewilligten Stellen.

Wechsel sind nur möglich jeweils 3 Monate auf Ende des Semesters (Riehen 4 Monate auf Ende des Semesters). Für einen Schulhauswechsel innerhalb der Stadt (innerhalb der Gemeindeschulen) muss nicht gekündigt werden, da der Arbeitgeber der gleiche bleibt.

Lehr- und Fachpersonen haben kein Recht auf einen Schulwechsel.

Ein Wechsel ist nur möglich im Einverständnis mit der neuen Schulleitung, d. h. eine Schulleitung muss niemanden übernehmen (ausser aufgrund einer Zuweisung durch die Volksschulleitung).

Eine Schulleitung kann einen Wechsel an eine neue Schule nicht verhindern.

Eine Schulleitung muss auch eine wechselwillige, unbefristet angestellte Lehr- oder Fachperson behalten, wenn diese keine neue Schule findet.

Welche Vorgehen sind möglich, wenn ich einen Standortwechsel anstrebe?

Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Lehr- oder Fachperson einen Schulhauswechsel anzugehen:

1. Der «intransparente Wechsel»

Die Lehr- oder Fachperson bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Stelle im Stellenportal oder blind an einem neuen Standort ihrer Wahl.

Die neue Schulleitung entscheidet aufgrund der Unterlagen und allfälliger Referenzen. Sie kann die Lehr- oder Fachperson bitten, Referenzen der alten Schulleitung beizubringen. Allfällige Referenzpersonen dürfen zu konkreten personalrechtlichen Vorfällen keine Aussagen machen, sie dürfen aber grundsätzlich schwierige Situationen erwähnen.

Kommt der Wechsel zustande, informiert die Lehr- oder Fachperson die alte Schulleitung. Wenn der Wechsel nicht zustande kommt, erfährt die alte Schulleitung nichts.

2. Der «transparente Wechsel»

Die Lehr- oder Fachperson informiert die alte Schulleitung über ihre Wechsel-wünsche.

Die alte und die neue Schulleitung suchen einvernehmlich mit der Lehr- oder Fachperson eine Lösung.

Wenn es keine Lösung gibt, kann sich die Lehr- oder Fachperson wie beim «intransparenten Wechsel» auf eine ausgeschriebene Stelle oder blind an einem Standort bewerben.

Mittel- und Berufsschulen

Für die Mittel- und Berufsschulen gibt es keine analoge, offizielle Regelung. In der Usanz sind die Abläufe jedoch ähnlich wie an den Volksschulen.

Stand 6.6.2023

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