Ordnung über Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen (411.450)
Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch
Welche Grundsätze gelten für die Arbeitszeit der Lehrpersonen?
Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Lehrpersonen entspricht jener der Staatsangestellten. Die Wochenarbeitszeit der Lehrpersonen wird mit Rücksicht auf die unterschiedliche Belas-tung während und ausserhalb der Unterrichtsquartale nicht festgesetzt in der Meinung, dass allfällige Überschreitungen der gesetzlichen Wochenarbeitszeit während der Unterrichts-quartale in den Ferien ausgeglichen werden können.
Die Arbeitszeit von Lehrpersonen gliedert sich in
- die Unterrichtszeit definiert als Lektionenzahl pro Woche
- weitere Arbeitszeit mit Präsenzverpflichtung (u.a. für Teamsitzungen, Elternabende und andere Schulveranstaltungen, Beurteilungs- und Beratungsgespräche, Weiterbildung)
- Arbeitszeit ohne Präsenzverpflichtung (u.a. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts)
Die Tätigkeit der Lehrpersonen besteht in der Erfüllung eines ganzheitlich zu verstehenden Auftrages, der sich in folgende Aufgabenfelder gliedert:
Stand 20.4.23
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