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Umgang mit Medikamenten

Nr. 161.100 Gesetz über die Haftung des Staates und seines Personals

Personalgesetz, § 12, Abs. 2

Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch

Müssen Lehrpersonen Hilfe bei der Medikamenteneinnahme leisten?

Ja, Lehrpersonen nehmen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, also während des Unterrichts oder an Schulanlässen, eine Obhutspflicht ein. Sie haben die Verpflichtung, die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren zu schützen, und damit auch die Pflicht, Hilfestellungen bei der Medikamenteneinnahme zu leisten.

Damit diese Hilfestellungen durch die Lehrpersonen erfolgen können, sind die Eltern verpflichtet, die Schule über Krankheiten ihrer Kinder zu informieren und zudem aufzuzeigen, wie sich die Lehrperson zu verhalten hat. Liegt keine Einwilligung zur Hilfestellung der Erziehungsberechtigten vor, Notfälle vorbehalten, sind medizinische Hilfestellungen durch die Lehrperson nicht erlaubt.

Welche Handlungen durch die Lehrperson sind zumutbar, welche nicht?

Liegt eine Einwilligung der Eltern vor, kann die konkrete Hilfestellung im Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme vielfältig sein. Sie kann in einem Aufbewahren, einem Erinnern, einer Kontrolle der Einnahme, dem Abzählen von Tabletten oder dem Verabreichen von Medikamenten bestehen. Diese Hilfen sind zumutbar und damit von der Lehrperson zu leisten.

Unzumutbar werden Hilfestellungen, wenn medizinisches Fachwissen vorausgesetzt wird und das Mass an Verantwortung für eine Lehrperson überschritten ist. Dazu zählen beispielsweise das Setzen einer Spritze oder einer individuell angepassten Medikamenten-abgabe. In diesen Fällen kann eine Lehrperson nicht verpflichtet werden und darf die Hilfestellungen ablehnen.

Wie ist die rechtliche Situation in (unvorhergesehenen) Notfällen?

Wenn eine lebensbedrohliche Situation eintritt oder der Gesundheit der Schülerin oder des Schülers eine nachhaltige Schädigung droht, müssen die Lehrpersonen zwingend handeln und Erste-Hilfe-Massnahmen leisten. Sie müssen Notdienste informieren und unter anderem auch Medikamente verabreichen.

Stand  28.11.22

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