Schriftliche Anfrage von Kerstin Wenk
Schriftliche Anfrage betreffend Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerung | 21.5034.01 |
Mit der Zustimmung des Grossen Rates zum regierungsrätlichen Ratschlag vom 21. November 2018 betr. neue Massnahmen im Umgang mit Entwicklungsverzögerung hat der Grosse Rat die gesetzlichen Grundlagen geschaffen und Ressourcen zur Verfügung gestellt, damit Schulleitungen an den Schulen unter Einbezug der Schulkonferenzen Massnahmen zur Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen ergreifen können. Zum Teil wurden auch Stunden für die Logopädie oder für Psychomotorik aufgestockt was aber nicht unbedingt zwingend zu einer Entwicklungsverzögerung gehören muss.
Die Unterzeichnende bittet den Regierungsrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gemäss Auskunft auf die Interpellation S. Bothe-Wenk gibt es an den Basler Schulen keine Einführungsklassen. Welche konkreten anderen Massnahmen im Bereich der Schuleingangsstufe – abgesehen von Aufstockung der Logopädie und Psychomotorik sowie teilweiser Doppelbesetzung – wurden an den einzelnen Schulstandorten mit den, durch den Ratschlag vom 21. Nov. 2018 zugesprochenen Mitteln des Grossen Rates in Basel getroffen, resp. sind in Planung?
2. Möglich sind auch standortübergreifende Modelle wie z.B. in Riehen und Bettingen. Gibt es solche auch in der Stadt Basel? Wenn nein, weshalb kam es bisher nicht dazu? In welcher Form werden solch standortübergreifende Modelle durch das Erziehungsdepartement unterstützt? Falls dies nicht der Fall sein sollte, warum wurde auf eine solche Unterstützung verzichtet?
3. Die SL können auch Pool-Lösungen umsetzen, das heisst, das Geld fliesst in einen Pool und wird zu einem späteren Zeitpunkt situativ eingesetzt, was auch bedeutet: statistisch ist das Geld geflossen, aber noch nicht in Massnahmen umgesetzt. Bei Pool-Lösungen müssen die SL der VSL Auskunft über die Verwendung geben und dürfen die Mittel nur zum vorgesehenen Zweck einsetzen.
Wie viele Prozent der gesprochenen Mittel vom Ratschlag des 21. Nov. 2018 sind in Poollösungen eingestellt?
An wie vielen Standorten wurden alle Mittel vom Ratschlag des 21. Nov. 2018 in die Schuleingangsstufe verteilt?
Wird die VSL jährlich durch die SL über den Zweck der Mittel in den Poollösungen informiert oder einmalig, wenn neue Mittel fliessen?
Wie wird sichergestellt, dass von den getroffenen Massnahmen insbesondere Kinder mit Entwicklungsverzögerungen profitieren?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Ressourcen nur in der Schuleingangsstufe eingesetzt werden?
5. Wie viel Prozent der zusätzlich möglichen Lektionen werden von Lehrpersonen und Fachpersonen erteilt, die über eine spezielle Qualifikation verfügen (z. B. Heilpädagog*innen, Logopäd*innen)?
6. Findet ein (standortübergreifender) Erfahrungsaustausch zwischen den Schulleitungen und den eingesetzten Lehr/Fachpersonen zum Thema statt?
7. Wie lauten die ersten Erfahrungen mit den einzelnen Modellen?
8. Sind auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen an einzelnen Standorten für das kommende Schuljahr schon Optimierungen der Modelle geplant?
9. Werden die verschiedenen Modelle auf ihre Wirksamkeit geprüft, resp. evaluiert? In der Antwort auf die Interpellation S. Bothe Wenk hiess es, wenn die Praxis dies erfordere. Wie lässt sich dies beurteilen? Alternativ: Wer wird beurteilen, ob die Praxis dies erfordere?
Kerstin Wenk