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FSS-VORSTANDSSITZUNG 8/19

FSS-VORSTANDSSITZUNG 8/19

 vom Montag, den 21. Oktober 2019, Kurzprotokoll

1. «Digitalisierung des Unterrichts»: Fragen an Conradin Cramer 

Der Vorstand legt die Fragen fest, die Erziehungsdirektor Conradin Cramer im Hauptteil der kommenden Herbst-Delegiertenversammlung vom 30. Oktober zum Thema «Digi-talisierung des Unterrichts» gestellt werden. Wir sind schon jetzt auf die Antworten gespannt! 

2. «Gefährdungsmeldungen» in der «Kommission 4 bis 8» 

Der Vorstand beauftragt die «Kommission 4 bis 8» sich mit den Abläufen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei Meldungen zur Gefährdung des Kindswohls zu befassen. Es soll eine FSS-Position zum Thema erarbeitet werden. 

3. Übersicht über verschiedene Lektionenkonti und Abbau Ferienkonto 

Der Vorstand erhält eine Übersicht über die verschiedenen Lektionenkonti, den Abbau der Ferienkonti und die neusten Weisungen. Die vielen Fragen und Rückmeldungen aus dem Vorstand weisen auf Unklarheiten und Unstimmigkeiten in der Handhabung hin, weshalb das Thema erneut traktandiert werden wird. 

4. Arbeitsplatzbezogene Kosten für Lehrpersonen 

Bei den arbeitsplatzbezogenen Kosten handelt es sich um «für die Ausführung der Arbeit notwendig entstehende Auslagen», welche dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu er-setzen sind. Bei den Lehrpersonen stehen dabei die beträchlichen privaten Ausgaben vor allem für den häuslichen Arbeitsplatz, Bürogeräte, Telekommunikation und Unterrichts-materialien im Zentrum. Der Vorstand betont die Wichtigkeit des Themas und befürwortet, dass der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) eine vertiefte Analyse plant. 

5. Mitteilungen 

FSS unterstützt AGSt-Forderungen für attraktivere Arbeitsbedingungen: Die Ar-beitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände (AGSt) hat Forde-rungen zur Steigerung der Attraktivität bei den Arbeitsbedingungen des gesamten Basler Kantonspersonals formuliert und wird diese gegenüber der Regierung vor-bringen. Der Vorstand der FSS unterstützt dabei die folgenden vier Forderungen: Er-höhung des Reallohns, Verkürzung der Jahresarbeitszeit (40-Stundenwoche), Vergünstigungen beim ÖV («Jobticket TNW») sowie Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. 

Keine Angabe persönlicher Gründe bei unbezahltem Urlaub: Wiederholt wurde der Rechtsdienst der FSS angefragt, ob beim Antrag auf persönlichen Urlaub vom Arbeitgeber eine Begründung eingefordert werden könne. Aufgrund juristischer Abklärungen lässt sich dabei einwandfrei festhalten, dass dies einer Verletzung des gesetzlich verankerten Persönlichkeitsschutzes gleichkommen würde. Bei der Bean-tragung von unbezahltem Urlaub kann die Angabe von persönlichen Gründen darum immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen, was auch für den Bezug von Guthaben aus den verschiedenen bestehenden Lektionenkonti (z.B. «Geäufnete Ferienguthaben»).