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FSS-VORSTANDSSITZUNG 4/19

 FSS-VORSTANDSSITZUNG 4/19 

 vom Montag, den 6. Mai 2019 

1. LCH-Delegiertenversammlung vom 15. Juni 2019 

Die FSS stellt einen der grössten Mitgliederverbände des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) dar und verfügt über 5 Sitze in der LCH-Delegiertenversammlung. An der diesjährigen DV empfiehlt der FSS-Vorstand einstimmig ihr Geschäftsleitungsmitglied Christoph Tschan als Mitglied der neu zu bildenden Stufenkommission Sek II zur Wahl. Des Weiteren unterstützt der FSS-Vorstand einen Antrag zur verstärkten Berücksichtigung des Klimaschutzes beim Reisedienst LCH

2. FSS und Frauenstreik vom 14. Juni 2019 

Im Zusammenhang mit dem anstehenden Frauenstreik wurde das Thema «Streikrecht für Angestellte im öffentlich-rechtlichen Dienst» vertieft dargestellt. Marianne Schwegler gab einen Überblick über die geltende Rechtslage und betonte die Einschränkungen des Streikrechts für öffentlich-rechtlich Angestellte. Ein rechtmässiger Streik setzt voraus, dass ein die Arbeitsbeziehungen betreffender Streitpunkt vorliegt, dass andere Massnahmen (Verhandlungen, Vermittlung) nicht fruchteten, dass der Arbeitskonflikt von einer «tariffähigen Koalition» (= z. B. einem sozialpartnerschaftlichem Verband wie der FSS) getragen wird und dass der Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen nicht eingeschränkt ist (z. B. Aufrechterhaltung des Unterrichts). Werden diese Kriterien nicht eingehalten, kann es sich um einen unrechtmässigen («wilden») Streik handeln. 

Zur Erinnerung: Die FSS hat sich beim ED dafür eingesetzt, dass für Lehrpersonen, die am Frauenstreik teilnehmen wollen, kreative Lösungen in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen gefunden werden können, wenn garantiert ist, dass die Betreuung der SchülerInnen ohne Kostenfolge sichergestellt werden kann. Inzwischen hat die kantonale Verwaltung informiert, dass eine Teilnahme am Streik möglich ist, wenn sie in der Freizeit erfolgt, wobei Stellvertretungslösungen in Absprache mit der Schulleitung und gemäss erfolgter Weisung möglich sind. 

3. Kantonale Volksinitiative zur Stärkung der politischen Bildung 

Zwei Vertreter der Jungfreisinnigen Basel-Stadt präsentieren die Initiative, die voraussicht-lich im November zur Abstimmung kommen wird. In einer kommenden Vorstandssitzung soll auch der Gegenvorschlag der grossrätlichen Bildungs- und Kulturkommission vorge-stellt werden, bevor der FSS-Vorstand seine Abstimmungsempfehlung aussprechen wird. 

4. Organisation von Stellvertretungen 

Jean-Michel Héritier informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Aus FSS-Sicht sind von Gesetzes wegen die Schulleitungen vor Ort für die Organisation der Stellvertretungen bei Unterrichtsausfällen zuständig. Sie können dazu standortspezifische Regelungen in Absprache mit dem Kollegium festlegen. Das Anhörungsrecht der Schulkonferenzen ist dabei immer einzuhalten.