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FSS-VORSTAND SITZUNG 9/23

1. Löhne von Aushilfen und Stellvertretungen: Im Rahmen der Überarbeitung der «Pflichtlektionen-Verordnung» hat das ED vorgeschlagen, dass in Zukunft alle Kurzstellvertretungen (1 Tag bis max. 4 Wochen) einheitlich zu 85% entlöhnt werden sollen (sowohl bei Auszahlung als auch bei Gutschrift). Diese 85% entsprechen dem Arbeitsfeld A des Berufsauftrags (Bereich Unterricht). Aus FSS-Sicht leisten Stellvertretungen in der Regel aber auch Arbeiten in den anderen Arbeitsfeldern des Berufsauftrages, weshalb eine volle Entlöhnung oder mindestens eine Entlöhnung zu minimal 95% zu fordern ist. Der Vorstand unterstützt den Vorschlag der Geschäftsleitung (GL): Zu fordern ist eine volle Entlöhnung; die 95%-Entlöhnung ist nur als Kompromissvorschlag möglich. 

2. Förderklasseninitiative (FKI) vs. Gegenvorschlag (Massnahmenpaket zur integrativen Schule): Die GL informiert den Vorstand über den aktuellen Stand des Geschäfts. Die Delegiertenversammlung der FSS hat am 1. November mit 115 zu 2 Stimmen entschieden, dass das Massnahmenpaket der Regierung in seiner aktuellen Form nicht genügt. Die GL wurde von der DV mandatiert, sich im politischen Prozess für weitere Verbesserungen im Massnahmen-Paket einzusetzen. Die Kernbotschaft der FSS lautet: Die FSS sieht Potenzial im Massnahmenpaket der Regierung, aber es ist in dieser Form noch nicht ausreichend. Darum setzt sich die  GL in der Politik und in der Öffentlichkeit weiter für die Möglichkeit von Förderklassen und für Verbesserungen an der Sek 1 ein.

3. Weiterbildungsteil: Mitarbeitergespräche (MAG): Der Vorstand wird über die Grundlagen und Regelungen bezüglich des MAG («dialog@bs.ch») informiert. Es werden Chancen und Risiken diskutiert. Grundsätzlich gilt: Das MAG ist als Personalentwicklungsgespräch auf gleicher Augenhöhe angelegt. Im Bereich Volksschulen hat die aktuelle Leitung die Möglichkeit zur Beurteilung des Unterrichts durch die Schulleitung durchgesetzt. Zunehmende Rechtsanfragen beim Rechtsdienst der FSS weisen auf die Konfliktträchtigkeit dieser Ausgangslage hin. Der Rechtsdienst der FSS steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Die FSS berät und begleitet: bei Fragen und in Konfliktsituationen.  

4. Auswahl von Mitteilungen aus der GL und von Anfragen aus dem Vorstand an die GL:

  • Abschlussreisen Sek. 1: Der FSS-Antrag vom 15. Mai 2023 («Aufstockungen bei Teilzeitpensum») wurde von der Volksschulleitung abgelehnt, da es sich um keinen «auswärtigen Schulanlass mit Bildungsauftrag» handle: Abschlussreisen der Sek 1 würden als «Freizeitausflüge» betrachtet. Weiterentwicklung der gymnasialen Matur (WEGM): Die FSS beobachtet die aktuellen Entwicklungen aufmerksam – insbesondere bezüglich arbeitsrechtlicher Fragestellungen.

  • BYOD und weiterführende Schulen: Der Arbeitgeber subventioniert Lehrpersonen bei der Anschaffung von Endgeräten alle vier Jahre mit max. CHF 1000.- . Dafür erhalten die weiterführenden Schulen jedes Jahr einen Budgetbeitrag vom ED zugesprochen. Falls dieser einmal nicht ausreichen sollte, kann er erhöht werden. Es besteht also keine «Deckelung» pro Jahr.
  • Anfragen zu folgenden Themen: Stellvertretungen bei Abteilungsunterricht? Entlastung bei Leitung des pädagogischen Teams? Pool-Lösung und Spezialangebote.