1. Aktuelle Themen des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH): Der Vorstand gewichtet
fünf Themen, die im Moment beim LCH grosse Aufmerksamkeit geniessen. Die Auswertung ergibt die
folgende Priorisierung: (1) Bildungsqualität (Massnahmen gegen LP-Mangel); (2) Frühe oder späte Selektion? (3) Berufszufriedenheit; (4) Künstliche Intelligenz; (5) Politische Bildung.
2. FSS-Delegiertenversammlung vom 22. Mai 2024 im IWB-Auditorium: Der FSS-Vorstand sammelt, gruppiert und gewichtet Fragen, die an der DV dem neuen Departementsvorsteher Mustafa Atici gestellt werden sollen. Der Austausch mit dem neuen Vorsteher des Erziehungsdepartements wird für alle FSS-Mitglieder zugänglich sein! Wir freuen uns auf dieses gegenseitige Kennenlernen!!
3. Auswahl an Informationen aus der GL und Anfragen aus dem FSS-Vorstand:
- Beteiligung des Arbeitgebers an Weiterbildungen (z.B. J&S): Die Beteiligung ist abhängig vom gewählten Kurstyp (Typ A = von entscheidender Bedeutung für die derzeitige Funktion, Typ B = von Bedeutung für die derzeitige Funktion, Typ C = von geringer Bedeutung für die derzeitige Funktion). Genauere Informationen können bei der GL eingeholt werden.
- Rechtliche Zulässigkeit: Dürfen Gründe für Abwesenheiten im Kollegium ausgehängt werden? Ein solcher Aushang ist nur möglich, wenn der Ort nur für Schulpersonal zugänglich ist und die einsehbaren Informationen der Terminologie der Arbeitszeit- bzw. der Ferien- und Urlaubsverordnung entsprechen – also in unspezifischer Begrifflichkeit erfolgen wie z.B. «Krankheit», «Unfall», «bezahlter» bzw. «unbezahlter Urlaub».
- Aufsichtspflicht von Lehr- und Fachpersonen: Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich, aber wo beginnt/endet die Aufsichts-/Obhutspflicht der Schule? Was beinhaltet sie? Auf jeden Fall sind Schülerinnen und Schüler immer ausreichend, altersgerecht und verhältnismässig auf mögliche Gefahren und geltende Verhaltensweisen hinzuweisen. In uneindeutigen oder nicht alltäglichen Situationen empfiehlt die FSS, Wichtiges, aber auch nicht Leistbares schriftlich gegenüber Schulleitungen und/oder Eltern festzuhalten. Dadurch sind Lehrpersonen im Falle eines strafrechtlichen Haftpflichtverfahrens besser gegen den Vorwand der Grobfahrlässigkeit abgesichert. Haftung: Grundsätzlich sind Mitarbeitende des Kantons/der Gemeinden
in Ausübung ihrer Tätigkeit durch den Arbeitgeber gegen Vermögensschäden versichert (Haftungsgesetz). Sollte der Arbeitgeber in einem Schadensfall wegen Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers auf seinen Angestellten zurückgreifen und eine Schadenssumme (finanzieller Schaden) geltend machen, dann würde die FSS-Berufshaftpflichtversicherung für FSS-Mitglieder greifen. Klar ausgeschlossen ist bei der FSS-Versicherung einzig, wenn der Schaden durch absichtliches oder vorsätzliches Handeln der LP herbeigeführt wurde. Lehr- und Fachpersonen sind also durch ihren Arbeitgeber und zusätzlich durch die FSS genügend geschützt gegen vermögensrechtliche Schäden bei Dritten in Ausübung ihrer Tätigkeit und brauchen für arbeitsrechtliche Belange keine zusätzliche Rechtsschutzversicherung bei einer privaten Versicherung. - Förderklasseninitiative (FKI): Inzwischen ist klar, dass die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen
Rates das Geschäft erst unter dem neugewählten Regierungsrat Mustafa Atici abschliessen wird. - Qualifizierte Assistenzen: Es gibt eine QA-Gruppe innerhalb der FSS. Als FSS-Mitglieder können sie sich an die Rechtsberatung der FSS wenden. Informationen zum Auftrag und den Anstellungsbedingungen von QA sind im Handbuch Bildung abgelegt: LINK. Die Gemeindeschulen von Riehen und Bettingen haben zu dieser Handreichung eigene ergänzende Bestimmungen erlassen.
- Fragen an die GL zur Abklärung oder Weiterbearbeitung: Lassen sich die administrativen Abläufe rund um die Impfaktion des Gesundheitsdienstes schlanker erledigen? Wie hoch sind die Beträge, die für Personalanlässe auf den verschiedenen Stufen zur Verfügung stehen? Rechtliche Grundlagen: Worum muss sich eine Lehr- oder Fachperson bei Krankheit bezüglich Stellvertretung kümmern?