Kurzprotokoll
vom Montag, 21. März 2022
1. Kantonale Volksinitiative (VI) für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Volksschule Basel-Stadt: Der Vorstand verabschiedet das vollständige Argumentarium, das von den FSS-Kommissionen «Pädagogik» und «Förderung & Integration» gemeinsam entwickelt wurde. FSS-Vizepräsidentin Marianne Schwegler betont noch einmal die drei Kernbotschaften, welche für die FSS im Vordergrund stehen, und bittet die Vorstandsmitglieder diese Botschaften ins Kollegium zu tragen:
- Betont, dass das Ziel der Initiative eine Stärkung und Weiterentwicklung der integrativen Schule ist.
- Sprecht konsequent von heilpädagogisch geführten Förderklassen: Niemand will zurück zum alten System.
- Weist darauf hin, dass es für den Umgang mit den komplexen Anforderungen an die integrative Schule wieder mehr Spielraum bei den Angeboten für die Schülerinnen und Schüler braucht.
Weiteres Vorgehen: Die Unterschriftensammlung läuft gut. Die FSS strebt an, die nötigen Unterschriften schnellstmöglich zu sammeln. An der DV vom 18. Mai sollen gemeinsam Unterschriften gesammelt werden.
2. Arbeitszeit: Plant das ED einen Abbau gewerkschaftlicher Errungenschaften durch die Hintertür? FSS und KSBS sind in das ED-Grossprojekt der Revision der «Bildungsgesetzgebung» durch ein sog. «Sounding Board» (Echogruppe) eingebunden. Dabei geht es für FSS (und KSBS) darum, zu überprüfen, dass die Revision erreicht, was sie – auch gemäss Aussagen des Departementvorstehers – bezweckt: Überführung des unübersichtlichen und kaum noch lesbaren Schulgesetzes in eine zeitgemässe Form – ohne inhaltliche Neuerungen. Im Entwurf zum neuen Lehrpersonalgesetz (§ 15 zur Arbeitszeit) zeigt sich nun, dass das ED erste Versuchsballone steigen lässt, um – quasi durch die Hintertür – bestehende Regelungen aufzuweichen und einen neuen Bezugs-rahmen zu schaffen. Konkret geht es darum, dass das Arbeitszeitmodell des Kantons Zürich – und nicht mehr die in Basel-Stadt geltende 85%/15%-Regelung – den Bezugsrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitszeit darstellen soll. Aus Sicht der FSS ist die 85%/15%-Regelung eine gewerkschaftliche Errungenschaft: Sie schützt den Kernbereich «Unterricht/unterrichtsnahe Tätigkeiten» (85% der definierten Jahresarbeitszeit) vor weiterer Bürokratisierung durch unterrichtsferne Tätigkeiten (höchstens 15% der definierten Jahresarbeits-zeit von 1915 Stunden) und macht die Arbeitszeit der Lehrpersonen vergleichbar mit derjenigen der anderen BS-Kantonsangestellten. Der FSS-Vorstand stimmt der Position der FSS-Geschäftsleitung (GL) einstimmig (ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung) zu: Sollte das ED auf diesem Weg eine Veränderung der geltenden Arbeitszeitregelung für Lehrpersonen anstreben, dann wird die FSS die laufende Revision der Bildungs-gesetzgebung nicht unterstützen und die dafür notwendigen Schritte unternehmen.
3. Weitere Traktanden und Informationen der Geschäftsleitung:
- Der Vorstand bewilligt das Programm der FSS-DV vom 18. Mai 2022.
- Der Vorstand stimmt der Vorschlag der GL zu, eine Berufshaftpflicht-Versicherung für FSS-Mitglieder einzuführen. Dies erfolgt für FSS-Mitglieder ohne Erhöhung des Mitgliederbeitrags.
- Der Vorstand stimmt dem Vorschlag der GL zu, bei der Zusammenführung («Fusion») von LCH (Deutsch-schweiz) und SER (Romandie) das Modell «Collaboration» (statt Fusion) anzustreben.
- Mitteilung GL: Das ED lehnt – nach langen Verhandlungen – eine Altersentlastung für die Fachpersonen Logopädie und Psychomotorik ab. Die GL FSS wird mit den betroffenen Fachverbänden nächste Schritte diskutieren.
- Stellvertretungen: Aktuell ist die Situation auf allen Stufen aufgrund der hohen Covid-19-Inzidenz prekär. Die Regelungen für Stellvertretungen scheinen unklar. Die GL FSS sammelt Fragen diesbezüglich und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.