Bildungspolitische Geschäfte im kantonalen Parlament – Bericht von Kerstin Wenk
In seinen Sitzungen behandelte der Grosse Rat eine Reihe von bildungspolitischen Vorstössen, darunter die Motion betreffend Aufhebung des Kleinklassenverbots sowie zwei Interpellationen betreffend Leistungszugwechsel und Integrative Förderung in den Mittelschulen und der Berufsbildung.
Für das bessere Verständnis des Nachfolgenden: Die Motion ist das verpflichtendste parlamentarische Instrument. Damit kann verbindlich vom Regierungsrat gefordert werden, ein neues Gesetz, eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung oder eine Massnahme zu unterbreiten. In einem zweistufigen Verfahren hat der Regierungsrat drei Monate Zeit für eine Stellungnahme, bevor über eine definitive Zweitüberweisung verhandelt wird. Weniger verpflichtend ist der Anzug, das am häufigsten gewählte parlamentarische Instrument, mit dem Anregungen zur Änderung der Verfassung, zu Gesetzes- oder Beschlussentwürfen oder zu Massnahmen der Verwaltung vorgelegt werden.
Sehr viel zu diskutieren gab die Motion zur Aufhebung des Kleinklassenverbotes von Martina Bernasconi (FDP), die am 23. Oktober 2019 dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen wurde. In der langen und teilweise sehr kontroversen Debatte waren sich alle Rednerinnen und Redner einig, dass seitens des Erziehungsdepartements nun endlich gehandelt werden müsse, um Massnahmen für Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die in der jetzigen Ausgestaltung der integrativen Schule zu kurz kommen. Diesbezüglich wurden viele Beispiele aus den Schulzimmern genannt. In Frage stand unter anderem, ob die Überweisung der Motion einem Rückschritt in (überwundene) Zeiten der separativen Beschulung gleichkomme oder ob nur durch eine Überweisung endlich dazu führe, dass Massnahmen entwickelt werden. Die Überweisung als Motion wurde dann abgelehnt, stattdessen wurde die Motion mit 55 Ja gegen 36 Nein (4 Enthaltungen) in einen Anzug umgewandelt, welche innert zweier Jahre zu beantworten ist.
Mit einer Interpellation kann vom Regierungsrat Auskunft über die Verwaltung oder die Interessen des Kantons berührende Angelegenheiten verlangt werden – die Auskunft erfolgt in der gleichen Sitzung mündlich oder bis zur nächsten Sitzung schriftlich. In der Interpellation betreffend Leistungszugwechsel wollte Kerstin Wenk (SP) wissen, wie viele Leistungszugwechsel von Erstklässlern am Ende des ersten Sekundarschulsemesters vorgenommen wurden und zu wie vielen Schulhauswechseln es dabei kam. Vom A- in den E-Zug fanden 11 Wechsel statt, vom E- in den P-Zug deren 5; vom P- in den E-Zug 20 und vom E- in den A-Zug deren 52 Wechsel. Von diesen gesamthaft 88 Wechsel wollte nur ein Drittel der Schülerinnen und Schüler das Schulhaus wechseln.
Michela Seggiani (SP) stellte verschiedene Fragen zur Integrativen Förderung in den Mittelschulen und der Berufsbildung. In den Volksschulen gibt es bereits eine breite Palette von integrativen Angeboten. In Mittelschule und Berufsbildung braucht es aus ihrer Sicht ebenso weiterführende, integrative Angebote. Welche gibt es schon und welche sind in Planung? Regierungsrat Cramer bestätigte, dass es noch Lücken gebe. Diese Lücken stünden aber in Abhängigkeit vom Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. Der Regierungsrat habe aber bereits im Rahmen der Revision des Behindertengesetz den Auftrag, dem Grossen Rat einen Ratschlag vorzulegen. Zudem verwies er auf das kombinierte Profil «Praxis» (Zentrum für Brückenangebote). Unter der Begleitung von Heilpädagoginnen und Sozialpädagogen erleben die Jugendlichen einen Schulalltag, der auf ihre speziellen Bedürfnisse ausgerichtet ist und eine lebensorientierte Bildung vermittelt. Praktische Mithilfe in den Merian Gärten ermögliche Arbeitserfahrungen und fördere Kompetenzen für die Arbeitswelt.