Ende der «Checks» in Sicht
Was lange währt… Mit Zuversicht hat die FSS von der Überweisung der «Motion Messerli» durch den Grossen Rat Kenntnis genommen. Das Anliegen der Motion – die Abschaffung der vierkantonalen Leistungschecks an den Basler Volksschulen – entspricht der seit längerem bestehenden Maximalforderung der FSS zu diesem Thema und wird von unserem Berufsverband somit ausdrücklich unterstützt.
Position der FSS zu den «Checks»
Im Vorfeld der überwiesenen «Motion Messerli» hatte die FSS bereits eine eigene Position zu den vierkantonalen Leisungschecks ausgearbeitet. Die folgenden Checks-Forderungen unseres Berufsverbandes wurden daraufhin von der FSS-Delegiertenversammlung am 16. Mai 2018 einstimmig gut geheissen:
Primarschule
- Die FSS steht den flächendeckend durchzuführenden, vierkantonalen Leistungschecks auf der Primarstufe grundsätzlich skeptisch gegenüber und befürwortet den Verzicht darauf.
- In der Annahme, dass vorläufig noch nicht auf eine Durchführung der PS-Checks P3 und P6 verzichtet wird, positioniert sich die FSS wie folgt:
- Das Erziehungsdepartement entscheidet, die Checks entweder als Steuerungsinstrument (Stichproben genügen – keine flächendeckenden Prüfungen mehr nötig) oder als Förderinstrument (die korrigierten Prüfungshefte werden den Lehrpersonen zuhanden der Schülerinnen und Schüler zurückgegeben) einzusetzen.
- Die Durchführung des Checks P3 als Förderinstrument erfolgt nur noch freiwillig (die Klassenlehrpersonen entscheiden über die Teilnahme)
Die Durchführung des Checks P6 als Förderinstrument kann zwar weiterhin flächendeckend durchgeführt werden, wird terminlich jedoch neu um drei Monate auf den Juni (am Ende der 5. PS-Klasse) vorverschoben.
Sekundarschule
- Der Check S3 wird in Basel-Stadt künftig nicht mehr durchgeführt.
- Der Check S2 findet nur noch in den Fächern Mathematik und Deutsch sowie in einer Fremdsprache* flächendeckend statt. Die Teilnahme in einer zweiten Fremdsprache sowie im Fach Natur & Technik erfolgt nur noch freiwillig (*die Schülerinnen und Schüler entscheiden selber darüber).
- Die Durchführung des Checks S2 wird spätestens nach drei Jahren evaluiert (Fragestellung: Ist die beabsichtigte Wirkung bei den Abnehmern eingetreten?).
Jean-Michel Héritier, 26. Juni 2018