Personalgesetz (PG 162.100)
Verordnung zur Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt (AZV 162.200)
Ordnung über Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen (411.450)
Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch
Welches Arbeitszeitmodell gilt für Lehrpersonen?
Lehr- und Fachpersonen haben ein Arbeitszeitmodell, das Elemente der Jahresarbeitszeit und Elemente der Vertrauensarbeit beinhaltet.
Lehr- und Fachpersonen haben eine festgelegte Arbeitszeit von 1915 Stunden bei einem 100% Pensum. Die Arbeitszeit reduziert sich anteilmässig bei einem Teilzeitpensum. Die Arbeitszeit wird pro Jahr festgelegt, um insbesondere eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, die Teilzeitarbeit zu fördern sowie Schwankungen des Arbeitsanfalls in den Schulwochen und der unterrichtsfreien Zeit zu berücksichtigen. (AZV § 11, Absatz 1)
Bei der Jahresarbeitszeit wird der Jahreslohn in zwölf gleichen Teilbeträgen zuzüglich eines 13. Monatslohns ausbezahlt, unabhängig vom tatsächlich geleisteten Arbeitseinsatz in den einzelnen Monaten. (AZV §13, Absatz 1)
Die Lehrpersonen sind nicht zu einer Zeiterfassung verpflichtet. Sie arbeiten in dieser Hinsicht wie beim Vertrauensarbeitszeitmodell. Sie sind für die Einteilung ihrer Arbeitszeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausserhalb der Präsenzverpflichtung selber verantwortlich.
Wo sind die Aufgaben von Lehr- und Fachpersonen genauer beschrieben?
Die Ordnung über Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen (411.450) beschreibt genauer, wie die Aufgaben von Lehr- und Fachpersonen festgelegt sind. Weitere Informationen siehe unter FAQ Auftrag und Arbeitszeit von Lehrpersonen
Was ist sonst noch wichtig im Zusammenhang mit der Arbeitszeit?
Die gesetzlich geregelte Jahresarbeitszeit darf nicht überschritten werden. Die Lehrpersonen haben aufgrund des Vertrauensarbeitszeitmodells eine Mitverantwortung, dass die Arbeits-zeit eingehalten wird.
Die Arbeitsorte für Lehrpersonen unterscheiden sich wie folgt:
- Zwingende Schulpräsenz (Unterrichtslektionen, Gespräche, Schulentwicklung…)
- Arbeitszeit vor Ort (z.B. Verbindliche Präsenzzeit…)
- Individuelle Arbeitszeit zu Hause
Wie wird die Arbeitszeit von Lehr- und Fachpersonen berechnet?
Die Jahresarbeitszeit bei einem 100% Pensum beträgt 1915 Stunden. Unter der Annahme einer 42 Stundenwoche ist die Sollarbeitszeit von 1915 Stunden in 45,6 Wochen erreicht. Ferien und offizielle Feiertage machen 6,4 Wochen im Jahr aus.
Gerechnet wird die Arbeitszeit bei den Lehr- und Fachpersonen jedoch mit 40 Schulwochen (39 Unterrichtswochen und 1 Woche für die beiden Blöcke) und unter der Annahme, dass in den Schulferien nicht gearbeitet wird.
Das bedeutet bei einem 100% Pensum eine Arbeitszeit von 47,9 Stunden pro Woche
davon sind 40,7 Stunden für den Unterricht reserviert (85%) und 7,2 Stunden für die anderen drei Bereiche bestimmt (15%).
Bei einem Teilzeitpensum reduziert sich die Arbeitszeit in allen Bereichen anteilmässig.
Wie können Lektionen in Stunden und Minuten umgerechnet werden?
Da Lehr- und Fachpersonen in Lektionen angestellt sind, müssen diese jeweils in Stunden und Minuten umgerechnet werden. Je nach Anzahl Pflichtlektionen ergibt das für die verschiedenen Stufen oder Schulen andere Zeitwerte.
KiGa | 32 Pflichtlektionen: eine Lektion hat einen Wert von ca. 1 Std. 30 Min (47,9 : 32) |
PS | 28 Lektionen: eine Lektion hat einen Wert von ca. 1 Std. 45 Min (47,9 : 28) |
Sek I | 25 Lektionen: eine Lektion hat einen Wert von ca. 1 Std. 55 Min (47,9 : 25) |
Sek II | 21 Lektionen: eine Lektion hat einen Wert von ca. 2 Std 15 Min (47,9 : 21) |
Sek II | 25 Lektionen wie bei Sek I |
Auch hier gilt wieder das 85% / 15% Prinzip. Bei jeder Lektion sind 85% für den Unterricht und 15% für die anderen drei Bereiche reserviert.
Stand 22.2.23
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin unter sekretariat@fss-bs.ch oder
telefonisch unter 061 686 95 25
siehe Öffnungszeiten Geschäftsstelle in der Fusszeile