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Die Lohnabrechnung

SG 164.100 – Gesetz betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt – Kanton Basel Stadt – Erlass-Sammlung (bs.ch)

Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch

Welche Informationen erhalte ich aus einer Lohnabrechnung?
Sie erhalten Informationen über Ihre Personalnummer, Ihre Lohnklasse und Lohnstufe, Ihren Jahreslohn und Versicherten PK-Lohn, Ihren Beschäftigungsgrad, Ihr Pensum in Lektionen und Ihre Pflichtlektionen bei einem 100%-Pensum.

Wie viele Lohnklassen und Lohnstufen gibt es im kantonalen Lohnsystem?
Lohnklassen gibt es von 1 bis 28. Die Funktionen bestimmen die Lohnklasse (z.B. Kindergarten-LP Lohnklasse 14 / Primar-LP LK 15 / Sek-1-LP LK 16 / Gym-LP LK 18). Lohnstufen gibt es von 1 bis 31 mit den Anlaufstufen A, B und C. Sie bilden die Berufserfahrung ab. Junglehrpersonen ohne Berufserfahrung steigen in der Anlaufstufe B ein. In der Regel wird der Stufenanstieg (+ 1 Stufe) jährlich auf den 1.1. des neuen Jahres gewährt (Ausnahme bei Stellenantritt auf den 1.8. erfolgt der ersten Stufenanstieg erst nach 17 Monaten).   

Worin besteht der Unterschied zwischen Jahreslohn und PK-Lohn?
Der Jahreslohn ist der Bruttolohn (vor allen Abzügen), der in 13 Monatslöhnen ausbezahlt wird. Der 13. Monatslohn wird im November zusätzlich zum Novemberlohn ausbezahlt.

Der versicherte PK-Lohn (2. Säule) ist das Ergebnis aus Jahreslohn minus Koordinationsabzug (Koordination mit der AHV /1. Säule). Dabei wird vom Bruttolohn ein Koordinationsabzug von 3/8 abgezogen, höchstens jedoch die maximale jährliche AHV-Altersrente (2022 CHF 28’680.–, angepasst an den Beschäftigungsgrad).       

Beispiel 1:
Jahreslohn 82’000.–, PK-Lohn 53’320, 100% Beschäftigung
82’000 – 3/8 von 82’000 (30’750, max. 28’680) = 53’320

Beispiel 2:
Jahreslohn 82’000, PK-Lohn 61’924, 70% Beschäftigung
82’000 – 3/8 von 82’000 (30’750, max. 28’680 zu 70%) = 61’924

Welche Sozialabzüge werden gemacht?
Vom Bruttolohn werden AHV- (5.3%) und ALV-Abzüge (1.1%) erhoben. Dazu kommen Abzüge für die Unfallversicherung SUVA allg. Klasse, Unfallversicherung (UVK) 2. Klasse und freiwillig UVK 1. Klasse, für die Krankenzusatzversicherung freiwillig UVK Eco und Abzüge für die Pensionskasse für Spar-, Risiko- und Stabilisierungsbeiträge. 

Stand 5.9.2022

Haben Sie weitere Fragen?
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin unter sekretariat@fss-bs.ch oder
telefonisch unter 061 686 95 25
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