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FSS-VORSTAND SITZUNG 6/20

vom Dienstag, den 15. September 2020, Kurzprotokoll

1. Leiter Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Markus Ledergerber, informiert aus medizinischer Sicht zu einzelnen Aspekten der Covid-19-Schutzmassnahmen: 

Reinigung vs. Desinfektion von Oberflächen und (elektronischen) Geräten: Der spezifische Aufbau der Corona-Viren führt dazu, dass eine gute Reinigung durch herkömmliche Reinigungsmittel (Waschmittel, Geschirrspülmittel, Seife) zur Inaktivierung des Virus vollauf genügt. Eine Desinfektion durch entsprechen-de Desinfektionsmittel ist aus medizinischer Sicht nicht nötig. Bei schwierig zu reinigenden Oberflächen (z.B. Computertastaturen) können Reinigungs- oder Desinfektionssprays oder -tüchlein hilfreich sein, allerdings ist auf die Verwendung geeigneter Mittel zu achten, damit die Oberfläche bzw. Tastatur nicht beschädigt wird. Wichtig ist auch die Verwendung von Mitteln, welche die Umwelt möglichst wenig belas-ten und eine geringe Giftigkeit aufweisen. Die allerwichtigste Massnahme im Umgang mit Geräten und Oberflächen – gerade bei gemeinsamer Nutzung – bleibt: konsequentes Händewaschen. 

Lüften: Empfohlen wird – gerade auch in der kommenden kälteren/kalten Jahreszeit – häufiges Stoss- und Querlüften vor und nach, auch während Unterrichtsstunden. Das Lüften trägt zusammen mit den anderen Schutzmassnahmen zur Verringerung der Ansteckungswahrscheinlichkeit bei. Zusatzinformation: Die ED-Abteilung «Raum und Anlagen» wurde vom ED beauftragt, alle Schulhäuser daraufhin zu überprüfen, ob die Räume belüftbar und welche Vorkehrungen bei schlecht belüftbaren Räumen zu treffen sind. 

Schutzmasken: Die Maske ist insbesondere dort wichtig, wo Erwachsene untereinander die Abstands-bestimmungen nicht einhalten können. Aus medizinischer Sicht gilt weiterhin: Kinder stecken sich weniger schnell an und sind weniger ansteckend. Ältere Jugendliche (Heranwachsende) stellen ein Kontinuum im Übergang zum Erwachsenenalter dar: Dass sie in der Volksschule keine Maske tragen müssen, stellt auch eine pragmatische Lösung dar, die verschiedene Aspekte (pädagogische wie medizinische) berücksichtigt. Die Fall- und Ansteckungszahlen der letzten Wochen von Kindern und Jugendlichen an BS-Schulen stützen das aktuelle Vorgehen, welches aber laufend überprüft wird und jederzeit angepasst werden kann. 

2. Covid 19-Schutzmassnahmen: Anträge von Mitgliedern 

Es liegen zwei Anträge vor, wovon der zweite zur Beschränkung der Maskenpflicht an den weiter-führenden Schulen aus Zeitgründen leider auf die nächste Vorstandssitzung (Di, 13. Oktober) ver-schoben werden muss. Dem ersten Antrag zur Desinfektion von Geräten wird vom Vorstand zuge-stimmt (37 Ja, keine Gegenstimme, 10 Enthaltungen): Die FSS setzt sich beim ED dafür ein, dass allen Schulstandorten für die Desinfektion von elektronischen Geräten, welche von mehreren Personen benutzt werden, geeignetes Material zur Verfügung gestellt und finanziert wird. 

3. «Schulsozialpädagogik» für die integrative Schule 

Im Rahmen ihrer andauernden Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der integrativen Schule beschäftigt sich die FSS gegenwärtig auch intensiv mit der Frage, ob die Hinzuziehung der Schulsozialpädagogik eine weitere Entlastung für Lehr- und Fachpersonen sowie einen «Mehr-wert» für das System Schule und insbesondere für einzelne Schüler*innengruppen bedeuten kann. Zwei Schulsozialpädagog*innen aus der Primarstufe Insel (Annebeth Häusermann und Csaba Kotàn) stellen ihre Arbeit vor und beantworten Fragen aus dem Vorstand. 

4. Mitteilungen aus der Geschäftsleitung (GL): 

Spesenregelung für «Klassenhandys» (aus KSBS weitergereicht): Die GL bleibt am Thema «berufsbedingte Auslagen» dran und wird informieren. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Pensenlegung: Der Kanton Basel-Stadt versteht sich explizit als familienfreundlicher Arbeitgeber (vgl. www.arbeitgeber.bs.ch). Bezüglich Pensengestaltung an Schulen finden sich aber kaum rechtliche Vorgaben: Explizit erwähnt wird der Vorrang der Gestaltung der Pensen von Schüler*innen vor den LP-Pensen sowie ganz allgemein die Berücksichtigung des Anstellungsgrades von Teilzeitangestellten bei der Pensenlegung. Wichtig bleibt der Vergleich mit Best-Practice-Modellen an den verschiedenen Standorten. 

Systempflege: Die Rekurse am Appellationsgericht werden voraussichtlich ab Dezember behandelt. Die Behandlung der Rekurse aus Riehen und Bettingen sind neu in Bearbeitung.