FSS-VORSTANDSSITZUNG 1/19
vom Donnerstag, den 17. Januar 2019, Kurzprotokoll
1. LCH-Forderung «Master für alle»
In der vierten Lesung nimmt der Vorstand abschliessend Stellung zur Forderung des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) nach einer Masterausbildung Primarstufe («Master für alle»). Der Vorstand unterstützt die von der Kommission «Standespolitik» erarbeitete Position, welche sich unabhängig von der Stufe des Abschlussdiploms (Bachelor oder Master) bei der Ausbildung zur Primarlehrperson für folgende Ziele einsetzt:
a) bessere Löhne auf der Primarstufe,
b) eine gestärkte Praxisausbildung,
c) einen Ausbau des Fachwissens in der Ausbildung.
2. Neuer Berufsauftrag der Lehrpersonen (am Beispiel des Kantons ZH)
Der Vorstand lässt sich von Christian Hugi, Präsident des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands über die Einführung des neuen Berufsauftrags der Lehrpersonen im Kanton Zürich und dessen Folgen informieren. Im Zentrum stehen insbesondere die Auswirkungen und Erfahrungen bezüglich Arbeiszeitmodellen, Jahresarbeitszeit und individueller Zeiterfassung. Der Vorstand der FSS wird sich an seiner Jahrestagung vom 30. Januar vertieft mit diesen Fragen auseinandersetzen.
3. Mitteilungen
? Die FSS gratuliert Christoph Tschan zum Spitzenresultat bei der Wahl in die Vorsorgekommission des Kantons der Pensionskasse Basel-Stadt. Bedauerlicher-weise ist es aufgrund der geringen Stimmbeteiligung nicht gelungen alle drei Kandi-datinnen und Kandidaten der gemeinsamen Liste der AGSt (Arbeitsgemeinschaft der baselstädtischen Staatspersonalverbände) zu wählen. Die FSS-Mitglieder sind dazu aufgerufen, in Zukunft vermehrt von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
? Die AGSt-Aktion am Morgen vor der Budget-Debatte im Grossen Rat am 19. Dezem-ber war ein voller Erfolg und hat dazu beigetragen, dass den Basler Kantonsangestellten erstmals seit 9 Jahren der Teuerungsausgleich gewährt wird. Die FSS dankt allen, die uns unterstützt haben und am 19. Dezember dabei waren herzlich!
? Die FSS erinnert an die neuen Anstellungsbedingungen für befristet angestellte Lehrpersonen: Per 1.August 2019 müssen jetzt befristet angestellte Lehrpersonen der Volks-schulen in der Regel einen festen Anstellungsvertrag erhalten, und zwar ohne Probe-zeit. Ausgenommen sind Lehrpersonen mit noch nicht abgeschlossener Ausbildung und Lehrpersonen, bei denen Vorbehalte betreffend Unterrichtsqualität oder Mitarbeit im Kollegium bestehen. Einer Lehrperson, die erst seit August 2018 befristet angestellt ist, muss die Schulleitung per Ende Januar 2019 mitteilen, wenn sie diese aus Qualitätsgründen nicht fest anzustellen gedenkt. Für die weiterführenden Schulen, wo es eben-falls eine grosse Anzahl befristete Anstellungen gibt, gilt genau dasselbe, allerdings erst ein Jahr später.